FAQ

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Unabhängige Vorsorge und Pensionsplanung

Wie funktioniert die 1. Säule in der Schweiz?

Die 1. Säule in der Schweiz, die obligatorische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV), stellt die grundlegende Existenzsicherung für alle Bürger im Alter oder bei Invalidität sicher. Die Finanzierung dieser Säule erfolgt durch paritätische Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Wie ist die Altersvorsorge in der Schweiz aufgebaut?

Die Altersvorsorge in der Schweiz besteht aus einem Drei-Säulen-System. Die erste Säule umfasst die obligatorische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV). Die zweite Säule beinhaltet die berufliche Vorsorge, bekannt als Betriebliche Vorsorge (BVG). Die dritte Säule besteht aus privaten Vorsorgeformen. Während die ersten beiden Säulen obligatorisch sind und die Beiträge paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden, ist die dritte Säule eine freiwillige private Vorsorge.

Wie hoch ist die durchschnittliche Pension in der Schweiz?

Die Höhe der durchschnittlichen Pension in der Schweiz kann stark variieren und hängt von mehreren Faktoren ab. Zu diesen gehören die Höhe der geleisteten Beitragszahlungen, das gewählte Vorsorgemodell innerhalb des schweizerischen Drei-Säulen-Systems sowie die Dauer der Beitragsleistung. Diese Faktoren bestimmen maßgeblich die Höhe der individuellen Pension.

Wie viel sollte man in der Pensionskasse haben?

In der Schweiz basiert das Pensionskassenguthaben hauptsächlich auf den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der individuelle Bedarf für die Altersvorsorge hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Liquiditätsbedarf im Rentenalter. Eine professionelle Pensionsplanung durch einen Fachmann kann hilfreich sein, um den erforderlichen Liquiditätsbedarf im Alter zu ermitteln und entsprechende Sparziele festzulegen.

Wie erkenne ich eine gute Pensionskasse?

Eine gute Pensionskasse zeichnet sich durch transparente und klare Informationen, nachhaltiges Kapitalmanagement und flexible Optionen für die Versicherten aus. Es empfiehlt sich, verschiedene Pensionskassen zu vergleichen und bei Bedarf Expertenrat einzuholen, um eine fundierte Auswahl zu treffen.

Was ist besser Einkauf in die Pensionskasse oder Aufstockung der Säule 3a?

In der Schweiz spart man sowohl in der 2. (Pensionskasse) als auch in der 3. Säule (private Vorsorge) individuell für das Alter. Ein zentraler Aspekt ist, dass die Einzahlungen in die Pensionskasse teilweise zur Finanzierung aktueller Renten verwendet werden, während Einzahlungen in die Säule 3a direkt dem individuellen Konto zugutekommen. Die langfristigen Auswirkungen dieser Umverteilung in der Pensionskasse sind ungewiss. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Beiträge Ihnen direkt zugutekommen, könnte die Säule 3a die sicherere Option sein. Pensionskassen haben zwar eine finanzielle Verpflichtung gegenüber den Versicherten, bieten aber wenig Mitspracherecht bei der Anlagestrategie. Im Gegensatz dazu ermöglicht die Säule 3a mehr Freiheiten und die Möglichkeit, in Vorsorgefonds mit höheren Aktienanteilen zu investieren, die langfristig potenziell höhere Erträge erzielen können. Es empfiehlt sich, mit einem Fachberater die optimale Strategie für Ihre persönliche Situation zu erarbeiten.

Kann man die Pensionskasse in der Schweiz von der Steuer absetzen?

Ja, in der Schweiz können Einzahlungen für Einkäufe in die Pensionskasse von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt allerdings nur unter der Bedingung, dass die daraus resultierenden Leistungen nicht innerhalb der nächsten drei Jahre nach der Einzahlung in Form eines Kapitalbezugs bezogen werden. Es ist wichtig, diese Regelung zu beachten, um den steuerlichen Vorteil nutzen zu können.

Wie kann ich mein Geld aus der Pensionskasse nehmen?

Möglichkeiten der Geldauszahlung aus der Pensionskasse: Wie funktioniert es? Die reguläre Auszahlung aus der Pensionskasse erfolgt in der Schweiz meist bei der Pensionierung. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, das angesparte BVG-Kapital vorzeitig für spezifische Zwecke zu beziehen, wie etwa für die Amortisation von Hypotheken auf selbstgenutzte Liegenschaften oder für den Start einer selbständigen Tätigkeit. Bei der Pensionierung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einem einmaligen Kapitalbezug und dem Bezug einer Rente, wobei auch Mischformen beider Optionen möglich sind.

Wie viel kann ich aus der Pensionskasse nehmen für ein Eigenheim?

In der Schweiz können Sie für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum Kapital aus Ihrer Pensionskasse (BVG) beziehen. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, Ihr Pensionskassenkapital zu verpfänden, anstatt es direkt zu beziehen. Diese Verpfändung dient dann als Sicherheit für die Bank bei der Hypothekenvergabe. Die genaue Höhe des bezugsfähigen oder verpfändbaren Kapitals hängt von den individuellen Vorsorgeverhältnissen ab.

Kann man sich die AHV auszahlen lassen?

in der Schweiz wird die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) nicht als Einmalbetrag, sondern als monatliche Rente ausgezahlt. Die AHV dient der regelmäßigen finanziellen Unterstützung im Alter und ist auf eine lebenslange Rentenzahlung ausgelegt.

Wie lange zahlt die Pensionskasse Rente?

In der Schweiz werden die Rentenzahlungen aus der Pensionskasse normalerweise lebenslang ausgezahlt. Abhängig von den individuellen Bedürfnissen und der finanziellen Situation besteht die Möglichkeit, zwischen reinem Rentenbezug und einer Kombination aus Kapital- und Rentenbezug zu wählen. Eine individuelle Beratung kann entscheidend sein, um die für Ihre Situation optimale Rentenoption zu bestimmen.

Was passiert mit einem Freizügigkeitskonto bei Pensionierung?

Ein Freizügigkeitskonto in der Schweiz wird verwendet, um das angesparte Pensionskassenkapital bei einem Arbeitgeberwechsel zu sichern. Bei der Pensionierung kann dieses Kapital entweder für den Lebensunterhalt oder für den Erwerb von Wohneigentum verwendet werden. Im Gegensatz zur regulären Pensionskasse wird aus dem Freizügigkeitskonto keine BVG-Rente ausgezahlt; es ist lediglich der Bezug des angesparten Kapitals möglich.

Was ist der Unterschied zwischen BVG und Pensionskasse?

In der Schweiz bezeichnet das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) die gesetzlichen Rahmenbedingungen der 2. Säule der Altersvorsorge. Die Pensionskasse hingegen ist die Institution, die diese berufliche Vorsorge konkret umsetzt und verwaltet. Beide Begriffe beziehen sich somit auf die berufliche Vorsorge, wobei das BVG die gesetzliche Grundlage bildet und die Pensionskasse die praktische Durchführung übernimmt.

Wann kann ich das Freizügigkeitskonto auszahlen lassen?

 In der Schweiz kann die Auszahlung des Freizügigkeitskontos unter bestimmten Umständen erfolgen, wie beispielsweise bei der Pensionierung, beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, beim Start einer selbständigen Tätigkeit oder bei der Auswanderung aus der Schweiz. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Vorschriften für die Auszahlung in Ihrem Fall genau zu prüfen.

Kann ich meine Pensionskasse auszahlen lassen wenn ich Auswandere?

Wenn Sie aus der Schweiz auswandern, ist eine vorzeitige Auszahlung Ihrer Pensionskasse in vielen Fällen möglich. Für Personen, die in ein Land außerhalb der EU/EFTA ziehen, kann das gesamte Pensionskassenguthaben ausgezahlt werden. Bei Wegzug in ein EU/EFTA-Land gelten jedoch spezielle Regelungen aufgrund bilateraler Verträge: Ist man im neuen Wohnsitzland obligatorisch im Sozialversicherungssystem versichert, so wird nur der überobligatorische Teil des Pensionskassenguthabens ausbezahlt. Der obligatorische Teil, der dem Mindestbetrag gemäß BVG entspricht, bleibt in der Schweiz, beispielsweise auf einem Freizügigkeitskonto, und wird frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters ausgerichtet. Falls Sie im neuen Wohnsitzland nicht obligatorisch versichert sind, kann das gesamte Freizügigkeitsguthaben ausgezahlt werden, sofern ein entsprechender Nachweis erbracht wird.

Kann ich meine Pensionskasse auszahlen lassen als digitaler Nomade?

Ob als digitaler Nomade eine Auszahlung der Pensionskasse möglich ist, hängt von Ihrem Hauptwohnsitz ab. Bei Aufenthalt innerhalb der EU/EFTA ist eine Auszahlung in der Regel nicht möglich. Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz außerhalb der EU/EFTA, können Sie eine Auszahlung beantragen, wobei eine Abmeldebescheinigung aus der Schweiz vorzulegen ist. Digitale Nomaden, die aufgrund ihrer Reisetätigkeit keinen festen Wohnsitz etablieren können, haben in der Regel keinen Anspruch auf Auszahlung des BVG-Kapitals. In solchen Fällen könnte die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Alternative für eine Kapitalauszahlung in Betracht gezogen werden.

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