Grundstückgewinnsteuern

Steuern beim Verkauf von Grundeigentum
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der Grundstückgewinnsteuern und wir können Sie umfassend nach Ihren Wünschen beraten.
Grundstückgewinnsteuern
Bei der Veräusserung von Grundeigentum (Liegenschaften, Grundstücke) fallen auf dem erzielten Verkaufsgewinn Grundstückgewinnsteuern an. Je kürzer die Besitzesdauer, desto höher ist die prozentuale Besteuerung des Verkaufsgewinnes.
Zu beachten bei den Grundstückgewinnsteuern sind verschiedene steuerrechtliche Regelungen wie Steueraufschub und Ersatzbeschaffung. Diese Regelungen können zu Entlastungen in der Steuerberechnung bzw. zu einer Ausweitung der anrechenbaren Besitzesdauer führen und damit die Grundstückgewinnsteuern reduzieren.
Wir beantworten
Ihre Fragen

Wie berechnet sich der Verkaufsgewinn bei Liegenschaften, welche durch Erbschaft erworben wurden?
Welche Kosten sind abzugsfähig?
Welche übrigen Kosten können berücksichtigt werden (Grundbuch-, Notariatskosten etc.)?
Was ist der Unterschied zwischen Kosten für Investitionen und Unterhalt?
Welche Steuerfolgen ergeben sich bei einer Ersatzbeschaffung und wie wird diese berechnet?
Können Pauschalen berücksichtigt werden?
Sind die Finanzierungskosten abzugsfähig?
Unsere Leistungen

Ausfüllen Steuererklärung für Grundstückgewinne
Steuerberatung zum Steueraufschub
Steuerberechnung zu Ersatzbeschaffungen
Berechnung der steuerlich anrechenbaren Besitzesdauer
Qualifikation Investition, Unterhalt und andere Kosten
Steuerliche Beurteilung von Wohnrecht und Nutzniessung
Vertreter gegenüber Steuerbehörden
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.